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   VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06   

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VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06 (https://dejure.org/2006,11356)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2006 - VfGBbg 19/06 (https://dejure.org/2006,11356)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 (https://dejure.org/2006,11356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 6 Abs. 2; LV, Art. 7; LV, Art. 10; LV, Art. 12; LV, Art. 41; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 ... Abs. 2; VerfGGBbg, § 46; LwAnpG, § 24; LwAnpG, § 28; LwAnpG, § 44; ZPO, § 286; EMRK, Art. 6
    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Gleichheitsgrundsatz; Eigentum; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Gleichheitsgrundsatz; Eigentum; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfG Brandenburg, 10.03.2005 - VfGBbg 52/04

    Beschwerdefrist; Fristversäumung; Gegenvorstellung; Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, Entscheidungen der Fachgerichte von Amts wegen nach allen Richtungen auf Verstöße gegen Grundrechte zu überprüfen und so den beanstandeten Hoheitsakt einer allgemeinen Fehlersuche zu unterziehen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 10. März 2005 - VfGBbg 52/04 -, Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluß vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 - ).

    Nach Beendigung einer etwaigen Grundrechtsverletzung - hier durch Abschluß des (unterstellt überlangen) Beschwerdeverfahrens - besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen (so bereits: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 - und vom 10. März 2005 - VfGBbg 52/04 -).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Zwar beeinflußt der Schutz der Menschenwürde auch das gerichtliche Verfahren (BVerfGE 63, 332, 337), jedoch wird ein Rechtssuchender erst dann in seiner Würde berührt, wenn er zum bloßen Objekt des richterlichen Handelns gemacht wird.
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Die Ausführungen erschöpfen sich allein in dem Verweis darauf, daß bereits das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 07. August 1962, Az.: 1 BvL 16/60) den Abfindungsanspruch als einen nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsrechtsanspruch angesehen und der Bundesgerichtshof dies mit Beschluß vom 08. Dezember 1995 (Az.: BLw 28/95) bestätigt habe, wogegen der Beschluß des Oberlandesgerichtes verstoße.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Es ist auch nicht so, daß hier der Weg in die Rechtsbeschwerdeinstanz in dem dafür zur Verfügung stehenden Zulassungsverfahren in unzumutbarer Weise erschwert worden wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, NVwZ-Beilage 1995, 17 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 108/02

    Verletzung des Grundrechts auf zügiges Verfahren vor Gericht durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Denn ein etwaiger Verstoß gegen den Anspruch auf ein zügiges Verfahren vor Gericht kann allenfalls dessen verfassungsgerichtliche Feststellung, nicht aber - wie vom Beschwerdeführer begehrt - die Aufhebung derjenigen gerichtlichen Entscheidung und die Fortführung des Verfahrens zur Folge haben, die die Untätigkeit des Gerichts beendet (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 40/04 - und vom 20. März 2003 - VfGBbg 108/02 -, LKV 2003, 427).
  • BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Das Bundesverfassungsgericht erkennt solche etwa an, "wenn die Beeinträchtigung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der nach regelmäßigem Geschäftsgang eine Entscheidung des BVerfG kaum erlangt werden kann ..., wenn die beeinträchtigenden Wirkungen andauern ..., wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist ... oder wenn z.B. der Beschwerdeführer im Vertrauen auf eine baldige Entscheidung Investitionen getätigt hat ..." (NVwZ-RR 2004, 2, 3 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Die Ausführungen erschöpfen sich allein in dem Verweis darauf, daß bereits das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 07. August 1962, Az.: 1 BvL 16/60) den Abfindungsanspruch als einen nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsrechtsanspruch angesehen und der Bundesgerichtshof dies mit Beschluß vom 08. Dezember 1995 (Az.: BLw 28/95) bestätigt habe, wogegen der Beschluß des Oberlandesgerichtes verstoße.
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Im übrigen ist das Landesverfassungsgericht nicht nach Art eines Rechtsmittelgerichtes zur Überprüfung von Entscheidungen der Fachgerichte berufen, sondern hat allein zu überprüfen, ob gegen die Landesverfassung verstoßen worden ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 101 f. und vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 20/04 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Ob eine Überprüfung der angegriffenen Beschlüsse am Maßstab materieller Grundrechte der Landesverfassung hier von vornherein ausscheidet, weil die Anwendung von materiellem Bundesrecht - hier §§ 28, 44 LwAnpG - in Frage steht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 282/03 -, LKV 2005, 502; vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 35/00 - und vom 15. Oktober 1998 - VfGBbg 27/98 -), kann dahinstehen, da - wie unter I. bis VI. dargelegt wurde - die Verfassungsbeschwerde auch aus anderen Gründen unzulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 40/04

    Asylrecht; Verwaltungsprozeßrecht; zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
    Denn ein etwaiger Verstoß gegen den Anspruch auf ein zügiges Verfahren vor Gericht kann allenfalls dessen verfassungsgerichtliche Feststellung, nicht aber - wie vom Beschwerdeführer begehrt - die Aufhebung derjenigen gerichtlichen Entscheidung und die Fortführung des Verfahrens zur Folge haben, die die Untätigkeit des Gerichts beendet (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 40/04 - und vom 20. März 2003 - VfGBbg 108/02 -, LKV 2003, 427).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05

    Rechtliches Gehör; Willkürverbot; faires Verfahren

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 20/04

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Begründungserfordernis; Zuständigkeit des

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94

    Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht

  • VerfG Brandenburg, 28.04.1999 - VfGBbg 8/99

    Verwaltungsprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 27/98

    Berufungsgerichtliche Abweisung einer Klage auf Feststellung eines Wegerechts mit

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10

    Teils unzulässige, im Übrigen wegen willkürfreier, mit dem Grundrecht auf

    Als Staatszielbestimmung begründet dieses keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers (Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Kommentar, Stand: 2. Lfg. Februar 2008, Art. 2 Ziff. 1) und ist deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 1/18

    Einstweilige Anordnung, unzulässig; zügiges Verfahren; keine Erzwingung einer

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde könnte das Verfassungsgericht lediglich eine Verletzung von Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV durch eine überlange Verfahrensdauer feststellen (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg), nicht jedoch dem Oberlandesgericht eine bestimmte Verfahrensgestaltung vorschreiben (vgl. Beschlüsse vom 20. März 2003 - VfGBbg 108/02 - und vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Die Bestimmung ist deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren - ebenso wie Art. 5 LV - nicht rügefähig (Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 - www.verfassungsgericht. brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 44/10

    Darlegung

    Dabei ist im Einzelnen darzulegen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht genügt und inwieweit dadurch das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 49/10

    Wegen fehlender Selbstbetroffenheit und wegen fehlender Grundrechtsrügen

    Das Rechtsstaatsprinzip und der Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 2 Absätze 4 und 5 LV) sind keine Grundrechte und ohnehin nicht rügefähig im Rahmen der Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 28. September 2006 VfGBbg 19/06 dort unter B. II. - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 17/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen

    Nach Beendigung einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch Abschluss des (unterstellt überlangen) Verfahrens darf das Verfassungsgericht die Begründetheit einer ursprünglich zulässigen Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Umständen prüfen (Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 - m. w. N.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 331/10 -, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 47/10

    Rechtsschutzbedürfnis; Menschenwürde; Darlegung

    Dabei ist im einzelnen darzulegen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht genügt und inwieweit dadurch das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 36/10

    Begründung

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, Entscheidungen der Fachgerichte von Amts wegen auf Verstöße gegen Grundrechte zu überprüfen und so die beanstandeten Hoheitsakte einer allgemeinen Fehlersuche zu unterziehen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 26/09

    Verfahrensdauer; Wiederholungsgefahr; Rechtsschutzbedürfnis

    Nach Beendigung einer etwaigen Grundrechtsverletzung - hier durch Abschluss des (unterstellt überlangen) Verfahrens - besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur unter besonderen Umständen (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - VfGBbg 19/06 - m. w. N.).
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